Vorsorge
Nehmen Sie die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung Ihrer Krankenkasse in Anspruch (ab dem 35. Lebensjahr)! Ein großer Teil der gefährlichen Erkrankungen verursacht im Anfangsstadium keine körperlichen Beschwerden, ist aber oft durch eine einfache Blut-, EKG- oder körperliche Untersuchung erkennbar und dann oft noch heilbar!
Damit lässt sich auch ein Hautkrebsscreening verbinden.
Ab dem 45. Lebensjahr besteht die Möglichkeit der Krebsvorsorge (Männer), ab dem 50. Lebensjahr empfehlen wir zur Darmkrebsvorsorge einen jährlichen Test auf verstecktes Blut im Stuhl und mit dem 55. und 65. Lebensjahr eine Dickdarmspiegelung.
Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren empfehlen wir die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 auf Kosten der Krankenkasse.
Impfungen
Neben den üblichen Grund- und Auffrischungsimpfungen empfehlen wir insbesondere die FSME-Zeckenimpfung (Risikogebiet), die Masern-Impfung, die Pertussis (Keuchhusten)-Impfung, für bestimmte Personen die Impfung gegen Pneumokokken, Influenza, Gürtelrose und gegen Hepatitis-A/B und für Mädchen die Röteln- und die HPV-Impfung (Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs).
Ebenso führen wir auch alle beruflich indizierten Impfungen und Impftiter-Bestimmungen durch.
Dank eines Impfprogramms lassen sich jederzeit alle bisherigen und die anstehenden Impfungen schnell abrufen. Zudem werden bei jeder Impfung der korrekte Impfabstand und der korrekte Impfstoff geprüft.
Wenn Sie für eine Auslandsreise eine Reiseimpfberatung benötigen, sollten sie diese mindestens 3 Monate vor der Abreise einplanen.
Wer sollte seinen Masernimpfschutz überprüfen?
Erwachsene: alle Personen ab Jahrgang 1970: wer als Kind (<18 Jahre) nur eine Impfung erhielt oder wer als Erwachsener noch nie eine Impfung gegen Masern erhielt, sollte eine einzelne "Nachholimpfung" erhalten. Nach Gesetzeslage besteht eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen: https://www.masernschutz.de. Ausnahme: dokumentierte Erkrankung oder Nachweis eines Antikörper-Titers (keine Kassenleistung) Seit 2020 wird die beruflich indizierte Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken) zweimalig gefordert. Schwangere dürfen weder gegen Masern noch gegen Varizellen geimpft werden. Nach Impfung ist eine Schwangerschaft für einen Monat zu vermeiden. Weitere Informationen können Sie in unserer Praxis erhalten.